Da das Fahrzeug per Einzelabnahme abgenommen wird, kann grundsätzlich erstmal alles eingetragen werden, wofür es Gutachten bzw. eine ABE gibt und was im Rahmen der StVO zulässig ist.
Beispiele hierfür wären: Leistungssteigerungen, Felgen, Fahrwerk, Body-Kits, Heckspoiler (kein Alu mit scharfen Kanten), Abgasanlagen, Luftfilter usw.
All‘ diese oben aufgezählten Komponenten und noch weitere wären also ggf. eintragbar.
[Bitte beachten Sie jedoch, dass umso aufwändiger die TÜV-Einzelabnahme (insbesondere bei Tuning-Fahrzeugen wird) umso höher auch die finalen Kosten liegen.]