Wir halten uns für alle von uns erworbenen Fahrzeuge, die wir als Firma Far East Import selbst importiert und zum Verkauf angeboten haben, bei Abschluss eines rechtmäßigen Kaufvertrags, selbstverständlich an die gesetzlich vorgeschriebene 12-monatige Sachmängelhaftung.

Dies betrifft jedoch nur die Fahrzeuge, die wir als Firma Far East Import auch selbst ersteigert und gewinnbringend veräußert haben.


Für alle Fahrzeuge, für die Sie als Kunde in Japan mitbieten und ersteigern, treten wir lediglich als Dienstleister bzw. Vermittler auf, da dies lediglich eine Dienstleistungstätigkeit umfasst. Alles andere wäre rein wirtschaftlich gesehen weder tragbar noch zumutbar.

 

Wir als Firma Far East Import versuchen jedoch insbesondere in professioneller Zusammenarbeit mit unserem Partner vor Ort in Japan, alles in unserer Macht stehende um etwaige Fehlkäufe bzw. Gebote auf Fahrzeuge mit erheblichen, vom Kunden nicht gewünschten Mängeln, zu vermeiden.

Sollte ein Fahrzeug ersteigert worden sein, bei dem nach Auktionsende Mängel in Erscheinung treten, die vorher so nicht ersichtlich waren bzw. nicht bekannt gegeben wurden, so werden wir umgehend von unserem japanischen Partnerunternehmen in Kenntnis gesetzt und die Auktion wird in einem solchen Fall auch rückwirkend noch problemlos storniert. Sie können sich hierbei völlig auf unsere Kompetenzen verlassen.

Eine offene Kommunikation mit unseren Kunden während des gesamten Ersteigerungs- u. Abwicklungsprozesses hat für uns oberste Priorität.